Sehr geehrte Eltern,
vor Ihnen und Ihrem Kind steht in der Jahrgangsstufe 4 die Entscheidung für eine weiterführende Schule. Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Ablauf des Schuljahres 2015/2016 legt folgende Termine fest:.
Wird am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung auf Antrag der Erziehungsberechtigten für das Gymnasium erteilt, ist diese am 10. Juni 2016 schriftlich bekannt zu geben.
Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt worden ist, können bis zum 20. Juni 2016 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.
Die schriftliche Eignungsprüfung für das Gymnasium findet am 3. März 2016 an den Grundschulen statt.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird bis zum 11. März 2016 schriftlich mitgeteilt.
Die Eltern von Schülern, denen keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können nach bestandener Eignungsprüfung
bis zum 23. März 2016 einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.
Sofern die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt wird, erfolgt diese Entscheidung bis 4. Juli 2016.
Zur Anmeldung Ihres Kindes bringen Sie bitte mit:
Sie und Ihr Kind können zur Anmeldung gern Wünsche äußern (z.B. mit wem Ihr Kind in einer Klasse lernen möchte). Den Antrag auf Schülerbeförderung für das Schuljahr 2016/2017 erhalten Sie bei der Anmeldung.
Die Aufnahmefeier für unsere neuen Schüler findet am 21. Juni 2016 (18.00 Uhr) in unserer Aula statt. Ihnen und vor allem Ihrem Kind wünsche ich für die kommende Zeit viel Kraft, Gesundheit, Freude und Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Schwager, Schulleiter